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   EuGH, 13.10.1992 - C-70/90   

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https://dejure.org/1992,4522
EuGH, 13.10.1992 - C-70/90 (https://dejure.org/1992,4522)
EuGH, Entscheidung vom 13.10.1992 - C-70/90 (https://dejure.org/1992,4522)
EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - C-70/90 (https://dejure.org/1992,4522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Spanien / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 43 Absatz 2 Unterabsatz 3; Verordnung Nr. 170/83 des Rates, Artikel 4 und 11
    1. Fischerei; Erhaltung der Meeresschätze; Fangquotenregelung; Aufteilung des Fanganteils zwischen den Mitgliedstaaten; Erfordernis der relativen Stabilität; Durchführung; Fester Verteilungsschlüssel

  • EU-Kommission

    Spanien / Rat

  • Wolters Kluwer

    Aufteilung bestimmter Fangquoten für in den Gewässern der Färöer fischende Fischereifahrzeuge auf die Mitgliedstaaten; Absichtliche Nichtausschöpfung der Fangquoten durch die Mitgliedstaaten; Verstoß gegen den Grundsatz der relativen Stabilität der Fischereitätigkeit

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 4053/89 vom 19. Dezember 1989; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; Verordnung Nr. 170/83 vom 25. Januar 1983 Art. 3; ; Verordnung Nr. 170/83 vom 25. Januar 1983 Art. 4 Abs. 1; ;... Verordnung Nr. 170/83 vom 25. Januar 1983 Art. 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - Fangquotenregelung - Aufteilung des Fanganteils zwischen den Mitgliedstaaten - Erfordernis der relativen Stabilität - Durchführung - Fester Verteilungsschlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Fischerei - Verordnung zur Aufteilung der Fangquoten zwischen Mitgliedstaaten - Beitrittsakte für Spanien.

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-5159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.06.1987 - 46/86

    Romkes / Officier van Justitie

    Auszug aus EuGH, 13.10.1992 - C-70/90
    15 Vor einer Prüfung dieser verschiedenen Argumente ist darauf hinzuweisen, daß sich der Gerichtshof bereits im Urteil vom 16. Juni 1987 (Romkes, Slg. 1987, 2671) zu der Vereinbarkeit der nach der ursprünglichen Aufteilung von 1983 vorgenommenen Quotenaufteilungen mit dem Erfordernis der relativen Stabilität der Fischereitätigkeit aufgrund der Verordnung Nr. 170/83 geäussert hat.
  • EuGH, 30.03.2006 - C-87/03

    Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung zur Aufteilung der Fangquoten zwischen

    Zudem bleibt der ursprüngliche Verteilungsschlüssel, der unter Berücksichtigung der durchschnittlich während des Zeitraums von 1973 bis 1978 von den Flotten der verschiedenen Mitgliedstaaten gefischten Mengen festgelegt worden war, so lange anwendbar, bis eine Änderungsverordnung nach demselben Verfahren wie die Verordnung Nr. 170/83 erlassen wird (vgl. u. a. Urteil Romkes, Randnr. 6, sowie Urteile vom 13. Oktober 1992 in der Rechtssache C-70/90, Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5159, Randnr. 15, in der Rechtssache C-71/90, Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5175, Randnr. 15, und in der Rechtssache C-73/90, Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5191, Randnr. 28).

    Er hat entschieden, dass der Beitritt allein keine Rechtswirkungen entfalten kann, da die Beitrittsbedingungen in der entsprechenden Akte geregelt sind (vgl. Urteil in der Rechtssache C-70/90, Spanien/Rat, Randnr. 16).

    31, 32 und 34, und in der Rechtssache C-70/90, Spanien/Rat, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1993 - C-405/92

    Etablissements Armand Mondiet SA gegen Armement Islais SARL. - Fischerei - Verbot

    Die Aufteilung des Fanganteils zwischen den Mitgliedstaaten wird auf der Grundlage von nationalen Fangquoten vorgenommen, und der Grundsatz der relativen Stabilität ist, wie der Gerichtshof zuletzt in seinen Urteilen vom 13. Oktober 1992 in den Rechtssachen C-70/90, C-71/90 und C-73/90 (Spanien/Rat) ( 36 ), festgestellt hat, in dem Sinne zu verstehen, daß "bei dieser Aufteilung für jeden Mitgliedstaat ein fester Prozentsatz beizubehalten ist".

    ( 36 ) Vgl. Randnr. 15 der Gründe in den Rechtssachen C-70/90 (Slg. 1992, I-5153), C-71/90 (Slg. 1992, I-5175) und Randnr. 16 der Gründe in der Rechtssache C-73/90 (Slg. 1992, I-5151).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-141/05

    Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 27/2005 - Aufteilung der

    Daher ist der Begriff "neue Fangmöglichkeiten" unter Berücksichtigung von Systematik und Ziel von Art. 20 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 2371/2002 im Licht der Rechtsprechung auszulegen (vgl. Urteile vom 16. Juni 1987, Romkes, 46/86, Slg. 1987, 2671, vom 13. Oktober 1992, Spanien/Rat, C-70/90, Slg. 1992, I-5159, Spanien/Rat, C-71/90, Slg. 1992, I-5175, Spanien/Rat, C-73/90, Slg. 1992, I-5191, und vom 30. März 2006, Spanien/Rat).
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